Amerikanisches Vertragsrecht


Deutschland zählt als Exportnation zu den großen Volkswirtschaften weltweit. Daraus resultiert ein hoher Stellenwert internationaler wirtschaftlicher Beziehungen. Durch die fortschreitende Globalisierung ist es für viele Unternehmen mittlerweile nicht ungewöhnlich, Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen in den USA zu unterhalten.

Eine Folge dieser erfreulichen Entwicklung sind zunehmend komplexer werdende rechtliche Sachverhalte, die sich zudem oftmals noch in einem Zustand ständiger Veränderung und Anpassung befinden. Das betrifft amerikanisches, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht in gleichem Maße, wie Handelsrecht, Familiengüterrecht und Erbrecht. Viele Fragen überfordern die Betroffenen. Welches Recht gilt bzw. kann oder soll bei beabsichtigten Verträgen als geltend vereinbart werden?

Um hier im Bedarfsfall ein verbindliches Maß an Sicherheit zu erlangen, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Experten. Ein Anwalt für Vertragsrecht, der im Idealfall auch mit den jeweiligen in Frage kommenden nationalen Rechtsverhältnissen vertraut ist, kann viele Klippen umschiffen und Verträgen eine Form geben, die hilft, spätere Unklarheiten weitgehend auszuschließen und damit Rechtssicherheit herzustellen.

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Text: isberg17
Foto: ikiryo / 123RF Stock Foto